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Ilsenburger Stieg 1 / 38667 Bad Harzburg

Neues vom Bau

Die Fassade kommt immer mehr zum Vorschein😀
Die Fassade kommt immer mehr zum Vorschein😀

Es geht weiter

Die Gewerke sind fleißig….!
Die Gewerke sind fleißig….!

Ein neuer Eindruck

Fassade sieht schon mal echt schön aus 🥰
Fassade sieht schon mal echt schön aus 🥰

Dein Kind ist krank?

Wir erweitern unseren Mitarbeiter*innenkatalog 😊
Bei einer Arbeitsverhinderung durch die Erkrankung eines im Haushalt lebenden Kindes, bis zum Alter von 12 Jahren, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Da die Höhe des Auszahlbetrages maximal 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes beträgt (ausgezahlt als Brutto- Kindergeld), entsteht für den Arbeitnehmer eine finanzielle Lücke. Um den Einkommensverlust abzufedern, zahlt der Arbeitgeber die Differenz zum vollen Nettoarbeitsendgelt. Die Zahlung erfolgt ebenso wie das Kinderkrankengeld der Krankenkasse, als Bruttobetrag.
Wir erweitern unseren Mitarbeiter*innenkatalog 😊
Bei einer Arbeitsverhinderung durch die Erkrankung eines im Haushalt lebenden Kindes, bis zum Alter von 12 Jahren, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Da die Höhe des Auszahlbetrages maximal 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes beträgt (ausgezahlt als Brutto- Kindergeld), entsteht für den Arbeitnehmer eine finanzielle Lücke. Um den Einkommensverlust abzufedern, zahlt der Arbeitgeber die Differenz zum vollen Nettoarbeitsendgelt. Die Zahlung erfolgt ebenso wie das Kinderkrankengeld der Krankenkasse, als Bruttobetrag.